Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2943
BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57 (https://dejure.org/1957,2943)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1957 - 4 StR 180/57 (https://dejure.org/1957,2943)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1957 - 4 StR 180/57 (https://dejure.org/1957,2943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,2943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfZ 1958, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Ob einer derartigen Teilaussage sehr viel Wert beizumessen ist (BGHSt 2, 99, 109) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51], hat mit der Frage der Zulässigkeit eines solchen Prozeß-Verhaltens des Angehörigen nichts zu tun.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Das Landgericht hat jedoch dargelegt, daß beim Angeklagten von einem außergewöhnlichen Gewinnstreben (BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]) im diesem Sinne nicht gesprochen werden könne (S. 57 UA).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Überdies lassen sich bei Straffreiheitzgesetzen gewisse Ungereimtheiten nie völlig vermeiden (vgl. BGHSt 6, 312, 314 a.E.; 7, 240, 244 ).
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Daher ist die Verkürzung von Steuereinnahmen bewirkt (§ 396 Abs. 1 AO), wenn der Schuldner aus Steuerunehrlichkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit einen geringeren Betrag als den geschuldeten entrichtet (Hartung, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. S. 49 ff, 53; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BGH, 23.03.1955 - 4 StR 94/55
    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Überdies lassen sich bei Straffreiheitzgesetzen gewisse Ungereimtheiten nie völlig vermeiden (vgl. BGHSt 6, 312, 314 a.E.; 7, 240, 244 ).
  • RG, 15.03.1888 - 2654/87

    In welchem Verhältnisse stehen die bei einem Amtsgerichte gebildeten Strafkammern

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Es erschien angezeigt, die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 2 StPO an das Landgericht Münster selbst zurückzuverweisen Auch dieses ist im Verhältnis zu der auswärtigen Strafkammer (§ 78 OVG) ein benachbartes Gericht (RGSt 17, 230, 231; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl., Anm. 7 a zu § 354 StPO, S. 863).
  • RG, 16.05.1914 - V 507/14

    1. Hat der Angeklagte einen Revisionsgrund, wenn der als Zeuge vernommene Arzt

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Dadurch sollte der mißverständlichen Auffassung vorgebeugt werden, in der Erklärung der Aussagebereitschaft liege ein verfahrensmäßig bindendes Versprechen, den Verzicht nicht zu widerrufen (RGSt 48, 269, 273 ).
  • RG, 16.06.1925 - I 188/25

    1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Für einen Fortsetzungszusammenhang zwischen diesen Steuerhinterziehungen wird indes zu beachten sein: Nach der Rechtsprechung kommt als verletztes Rechtsgut nicht etwa die Steuerhoheit des Bundes oder der Länder im allgemeinen, sondern jeweils nur deren Anspruch auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuer in Betracht (RGSt 59, 258, 262; 65, 165, 174).
  • RG, 19.02.1931 - II 487/30

    Hängt das Urteil, das über den Versuch der Hinterziehung einer nicht unter den

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
    Für einen Fortsetzungszusammenhang zwischen diesen Steuerhinterziehungen wird indes zu beachten sein: Nach der Rechtsprechung kommt als verletztes Rechtsgut nicht etwa die Steuerhoheit des Bundes oder der Länder im allgemeinen, sondern jeweils nur deren Anspruch auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuer in Betracht (RGSt 59, 258, 262; 65, 165, 174).
  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der

    Nach weitaus überwiegender Ansicht ist das in § 370 AO 1977 geschützte Rechtsgut der Anspruch des Staates auf den vollen und rechtzeitigen Ertrag aus jeder einzelnen Steuer (vgl. Scheurmann-Kettner in Koch/Scholtz, a. a. O., § 370 Rz. 8, m. w. N., u. a. auch mit dem Verweis auf das BGH-Urteil vom 28. November 1957 4 StR 180/57, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1958, 145, 147).
  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64

    Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe

    Die Ausführung der Steuerhinterziehung hatte der Angeklagte erst mit der Vorlage des Buches beginnen können (vgl. BGH ZfZ 1958, 145, 147; Hartung, a.a.O. § 397 Anm. II 2 d - S. 93).

    Das müßte jedenfalls gelten, wenn der Betriebsprüfer G. dann auch tatsächlich die Filiale aufgesucht und dort die Preisschilder in Augenschein genommen hätte (vgl. BGH bei Herlan GA 1959, 50 = ZfZ 1958, 145, 147).

    Die Hinterziehung der Einkommensteuer wiederum trifft tateinheitlich mit einer Verkürzung der Abgabe Notopfer Berlin zusammen (BGH BStBl 1956 I S. 441, 442 - insoweit in LM RAbgO § 396 Nr. 20 nicht mit abgedruckt - BGH ZfZ 1958, 145, 147).

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Im Falle neuer Feststellungen wird die Strafkammer die Entscheidung BGH ZfZ 1958, 145 zu beachten haben.
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

    Daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine einzige fortgesetzte Handlung sein kann, war nicht nur in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 50, 83,84; 59, 258,262; RG RStBl 1934, 1571) anerkannt; auch der Bundesgerichtshof hat dies verschiedentlich ausgesprochen (Urteile vom 18.Juni 1953 - 3 StR 675/52 -, vom 28.November 1957 - 4 StR 180/57 - und vom 24.September 1963 - 1 StR 339/61 -).
  • BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer -

    Denn dadurch war die Steuerhinterziehung zunächst nur vorbereitet (BGH Urt. vom 28. November 1957 - 4 StR 180/57 - bei Herlan GA 1959, 50).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 641/78

    Auswirkungen der fortgesetzten Handlung auf die einzelnen Delikte - Unmittelbares

    Tateinheit ist im Einzelfall aber dann anzunehmen, wenn die Verkürzung mehrerer Steuern durch dieselbe einheitliche Steuererklärung oder durch übereinstimmende unrichtige Angaben in mehreren gleichzeitig abgegebenen Erklärungen bewirkt worden ist (RG JW 1936, 1677; BGH ZfZ 1958, 145, 147).
  • BGH, 07.12.1978 - 4 StR 604/78

    Verhältnis von bis zum Versuch gediehenen Einzelakten zu einer vollendeten Tat

  • BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe -

  • BGH, 10.11.1966 - 2 StR 272/66

    Blutschande und Unzucht mit einer Abhängigen - Vorhalten einer Niederschrift aus

  • BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht